Allgemeines Strafrecht
Hierunter fallen Straftaten, welche grundsätzlich im Strafgesetzbuch geregelt sind, beispielsweise einfacher Ladendiebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug, Raub… Hinsichtlich dieser Tatbestände gibt es strafschärfende und strafmildernde Varianten, welche höchst unterschiedliche Strafrahmen mit sich bringen. Dies bedeutet auch, dass höchst unterschiedliche Strafen seitens der Gerichte ausgeworfen werden können. Ist beispielsweise die Mindeststrafe eines einfachen Diebstahls eine Geldstrafe, fängt der Strafrahmen eines Diebstahls mit Waffen oder einer gefährlichen Körperverletzung bei 6 Monaten Freiheitsstrafe an. Gleiches gilt auch für den gewerbsmäßigen Betrug. Auch Verbrechenstatbestände wie Schwerer Bandendiebstahl oder Raub, welche mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr geahndet werden fallen unter das allgemeine Strafrecht.
Hier ist die Verteidigung gefordert: Werden doch viele Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren als schwerwiegender eingestuft, als sie sich letztendlich herausstellen. Als Beispiel sei angeführt, dass eine als Schwerer Raub, belegt mit einer Mindeststrafe von drei Jahren, angeklagte Tat sich nach einer gründlich durchgeführten Beweisaufnahme im Rahmen der Hauptverhandlung dann nicht als solche erweisen muss, da es durch eine intensive und genaue Verteidigung gelingen kann, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen dafür nicht vorliegen. Zudem kann es sich bei genauerer Betrachtung der Tatmodalitäten doch um einen minderschweren Fall handeln, beispielsweise, wenn bei einem schweren Raub, welcher mit einer Waffe begangen wurde, die Tatbeute nur einen sehr geringen Wert aufweist.
Auch kann der Strafrahmen zu Gunsten des Beschuldigten verschoben werden, etwa wenn im Falle einer Körperverletzung ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) erfolgt oder die Tat nur versucht wurde.