Organisierte Kriminalität
Die organisierte Kriminalität beschreibt die planmäßige Begehung von Straftaten. Voraussetzung ist das planmäßige Vorgehen von mehr als zwei Beteiligten unter Verwendung gewerblicher Strukturen oder unter Anwendung von Gewalt/Einschüchterung oder unter Einflussnahme auf Politik/Medien/Justiz/Wirtschaft oder Verwaltung und das Zusammenwirken auf längere bzw. unbestimmte Zeit.
Die organisierte Kriminalität hat viele Gesichter: so gehören Geldwäsche oder andere Taten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben ebenso dazu, wie der Schmuggel oder Handel mit Rauschgiften, Menschen und Waffen. Auch Einbruchsdiebstähle können unter die organisierte Kriminalität fallen.
Hierbei muss seitens des Rechtsanwalts geprüft werden, ob es sich bei dem Beschuldigten nicht vielmehr selbst um ein „Opfer der Strukturen“ handelt oder die Möglichkeit von Aufklärungshilfe mit der Folge der Strafmilderung bedacht werden.