Rufen Sie uns an unter 0821 31 13 90 | Notfälle Moritz Bode 0171 490 3587 oder Mira Bode 0151 681 68154

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Mira Bode 0151 681 68154

Strafverteidiger-Augsburg-Bode
Anwaltskanzlei Bode.Bode2023-08-01T15:18:41+02:00
Rechtsanwalt Augsburg
Strafsachen Bode.Bode

Die Augsburger Rechtsanwälte Moritz und Mira Bode stehen für eine achtsame Strafverteidigung:
Mit langjähriger Erfahrung, professioneller Arbeit und kontinuierlicher Fortbildung.
Mit „reiner“ Aufmerksamkeit auf Sie und Ihre Probleme, bewertungsfrei und bewusst.
Mit dem Ziel, das bestmöglichste Ergebnis zusammen mit Ihnen, konzentriert und fokussiert, zu erreichen.

Die Anwaltskanzlei Bode.Bode ist eine der führenden strafrechtlich ausgerichteten Kanzleien im süddeutschen Raum und bundesweit tätig. Sie steht für eine individuelle und vor allem ergebnisorientierte Verteidigung und zeichnet sich durch Erfahrung, schnelle Reaktion und persönlichen Kontakt aus.
Die Kanzlei ist ein Familienunternehmen in der zweiten Generation.

Ergebnisorientiert

Unser Ziel ist in jedem Fall eine möglichst schnelle, effiziente und zielorientierte Verteidigung im Sinne des Mandanten, um einen raschen Abschluss eines Strafverfahrens erwirken zu können. Im Vordergrund steht dabei eine möglichst effektive Lösung zu finden.

Professionell

Die Anwaltskanzlei BODE.BODE ist seit vielen Jahren nahezu ausschließlich im Strafrecht bundesweit tätig und hat schon viele bundesweit aufsehenerregende Verfahren geführt.
Rechtsanwalt Moritz Bode führt seit 2004 den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Ständige Weiterbildungen sind eine Selbstverständlichkeit in der Kanzlei BODE.BODE.

Fachanwalt-Strafrecht-Bode-Augsburg
Rechtsanwälte-Augsburg-Bode

Individuell

Personen, die mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, stehen unter enormen Druck, der für eine optimale Strafverteidigung zwingend eine individuelle differenzierte Betreuung des Mandanten erfordert.
Die Anwaltskanzlei BODE.BODE kümmert sich als Familienunternehmen um jeden einzelnen Mandanten und bearbeitet laufende Verfahren bei Bedarf auch außerhalb der Öffnungszeiten. Durch den engen Austausch der Anwälte werden mutige und individuelle Lösungsansätze entwickelt.

Ergebnisorientiert

Unser Ziel ist in jedem Fall eine möglichst schnelle, effiziente und zielorientierte Verteidigung im Sinne des Mandanten, um einen raschen Abschluss eines Strafverfahrens erwirken zu können. Im Vordergrund steht dabei eine möglichst effektive Lösung zu finden.

Professionell

Die Anwaltskanzlei BODE.BODE ist seit vielen Jahren nahezu ausschließlich im Strafrecht bundesweit tätig und hat schon viele bundesweit aufsehenerregende Verfahren geführt.
Rechtsanwalt Moritz Bode führt seit 2004 den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Ständige Weiterbildungen sind eine Selbstverständlichkeit in der Kanzlei BODE.BODE.

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Individuell

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Rechtsanwälte-Augsburg-Bode

StrafVerteidigung ist unsere Passion:

StrafVerteidigung ist unsere Passion:

Unsere Kanzlei berät sie in allen Bereichen des Strafrechts:
Allgemeine Strafverteidigung, Betäubungsmittel- und Kapitalstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten sowie bei Sexualdelikten und Me-Too- und Stalking-Vorwürfen.

Außerdem stehen wir bei strafrechtlichen Revisionen oder bei Verfassungsbeschwerden mit jahrelanger Erfahrung an ihrer Seite.

Wir vertreten Sie auch in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts:
Steuer, Unternehmens-, Insolvenz-, Medizin-, Bankstrafrecht sowie im Bereich der Geldwäsche.

Darüber hinaus betreuen wir Sie in allen Verfahrensstadien:
Durchsuchungen, Ermittlungsverfahren, gerichtlichen Verfahren und in den Rechtsmittelinstanzen. Wir begleiten wir Sie auch bei zum Strafrecht dazugehörigen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen wie Schadensersatzforderungen, Unfallregulierungen und  familienrechtlichen Angelegenheiten sowie öffentlich-rechtlichen Auseinandersetzungen wie Führerscheinsachen und Ausländerrecht.

Bode Stravferteidiger Augsburg

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Hierunter fallen Straftaten, die grundsätzlich im Strafgesetzbuch geregelt sind. D. h. alles vom einfachen Ladendiebstahl bis hin zur gefährlichen Körperverletzung. Dies bedeutet auch, dass höchst unterschiedliche Strafen seitens der Gerichte ausgeworfen werden können. Ist beispielsweise die Mindeststrafe eines einfachen Diebstahls eine Geldstrafe, fängt der Strafrahmen eines Diebstahls mit Waffen oder einer gefährlichen Körperverletzung erst bei 6 Monaten an. Gleiches gilt auch für gewerbsmäßigen Betrug. Auch Verbrechenstatbestände wie Schwerer Bandendiebstahl oder Raub, welche mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr geahndet werden, fallen unter das allgemeine Strafrecht.

Hier ist die Verteidigung gefordert: Werden doch viele Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren als schwerwiegender eingestuft, als sie sich letztendlich herausstellen. Als Beispiel sei ausgeführt, dass eine als Schwerer Raub, belegt mit einer Mindeststrafe von drei Jahren angeklagte Tat sich nach einer gründlich durchgeführten Beweisaufnahme im Rahmen der Hauptverhandlung dann nicht unbedingt als solcher erweisen muss, da es über eine ordentliche und intensive Verteidigung gelingen kann, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

Mit Kapitalstrafrecht sind Tötungsdelikte, wie Mord oder Totschlag und auch deren Versuch gemeint.

Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht hat im Rahmen der Ermittlungsverfahren eine derartige Bedeutung erlangt, dass die Staatsanwaltschaften und auch Gerichte jeweils eigene Abteilungen für diesen Bereich herausgebildet haben.

Deliktstypen hierbei sind insbesondere das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Insolvenzverschleppung, Bestechung und Bestechlichkeit, sowie Bankrottstraftaten. Auch Steuerhinterziehung und –verkürzung spielen eine große Rolle.

Für eine effektive Strafverteidigung sind daher nicht nur strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch Kenntnisse betreffend des Insolvenzrechts, des Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsrechts, sowie des Steuerrechts erforderlich. Eine frühzeitige Bevollmächtigung eines Strafverteidigers im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist ratsam, da unter Umständen eine umfangreiche Auseinandersetzung vor dem Gericht vermieden werden kann.

Gängige Begehungsformen bzw. Straftaten sind der Erwerb bzw. Besitz von Betäubungsmitteln, die Abgabe von bzw. das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sowie deren Einfuhr. Auch hier gibt es neben Vergehens- auch Verbrechenstatbestände. Zu letzteren gehören das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren, sowie die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Neben der Kleinkriminalität kommt häufig organisierte Kriminalität, oftmals mündend in einer bandenmäßigen Begehungsweise vor, wobei hier der Gesetzgeber diese Begehungsweise mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe ahndet.

Zur organisierten Kriminalität können auch Diebstahl und Raub gehören, wenn sie bandenmäßig begangen werden. Der Gesetzgeber sieht für Bandendiebstahl eine Mindeststrafe von 6 Monaten, für den schweren Bandendiebstahl eine solche von mindestens 1 Jahr und für Schweren Raub von mindestens 3 Jahren vor.

Der Gesetzgeber hat für strafmündige Personen bis zu deren vollendetem 18. Lebensjahr zum Erwachsenenstrafrecht eine Differenzierung vorgenommen. Anstatt der bei Erwachsenen üblichen Auswerfung von Geld- bzw. Freiheitsstrafen sieht das Jugendstrafrecht neben der Verhängung einer sog. Einheitsjugendstrafe mit einem milderen Strafrahmen als bei Freiheitsstrafen, die gegenüber Erwachsenen verhängt werden, die Ahndung mit Zuchtmitteln (gemeint sind Verwarnungen, Freizeit- und Dauerarreste) vor. Hintergrund ist, dass der erzieherische Gedanke des Jugendstrafrechts im Vordergrund steht.

Daneben wird im Jugendstrafverfahren auch die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Dies hat den Sinn, die Persönlichkeit des Jugendlichen dessen Werdegang und Vita in den Vordergrund zu rücken und Ahndungsvorschläge zu erarbeiten.

Das Jugendstrafrecht ist jedoch nicht nur für Jugendliche bis zur Vollendung des 18., sondern auch für Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres anwendbar. Voraussetzung ist, dass man bei diesen Personen Reiferückstände nicht ausschließen kann. Auch hier gilt es für den Verteidiger zu prüfen bzw. den Gerichten gegenüber zu veranschaulichen, dass bei der zu verteidigenden Person zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr Reiferückstände nicht auszuschließen sind, damit diese in den Genuss des Jugendstrafrechts gelangen können.

Die Kriminalisierung der Verkehrsteilnehmer hat  in der Vergangenheit ebenfalls stark zugenommen. So wird neben zivilrechtlichen Verfahren (Schadensregulierungen bei Verkehrsunfällen) auch häufig Strafverfahren eingeleitet. Die häufigsten Verkehrsstraftaten sind die Trunkenheit im Verkehr, die Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung (wenn auch meistens nur fahrlässig begangen), sowie Unfallflucht.

Nachdem mit den Verkehrsstraftaten auch der der Verlust der Fahrerlaubnis einhergehen kann, ist der Verteidiger auch gefordert, zum einen mit notwendiger Sensibilität und Augenmaß neben der Bearbeitung des strafrechtlichen Mandates auch vor den zuständigen Verwaltungsbehörden (Führerscheinstellen) tätig zu werden.

Ordnungswidrigkeiten werden nicht nur im Straßenverkehr begangen (geahndet mit Bußgeldern und ggf. Fahrverboten) sondern kommen auch häufig im Wirtschafts- bzw. Steuerrecht vor. Auch wenn es in diesem Teildezernat nicht um Freiheitsstrafen geht, sind die Bußgelder oftmals empfindlich und können existenzgefährdend sein.

Aus der Presse:

Wir setzen uns für unsere Mandanten ein

Anwaltskanzlei Bode.Bode

Telefon/Fax:
0821 – 31 13 90
0821 – 31 13 67
Fax 0821 – 31 13 74

Adresse:
Mittlerer Graben 26
86152 Augsburg

E-Mail:
bode.anwaltskanzlei@t-online.de

Strafverteidiger Bode Augsburg

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